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BGB § 1179a Löschungsanspruch bei fremden Rechten

BGB § 1179a Löschungsanspruch bei fremden Rechten

[ Auszug: (1) Der Gläubiger einer Hypothek kann von dem Eigentümer verlangen, dass dieser eine vorrangige oder gleichrangige Hypothek löschen lässt, wenn sie im Zeitpun ... ]